Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert die geplante Verschärfung der Bonpflicht im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes scharf. Laut einer Mitteilung des Verbands soll der Gesetzgeber künftig Verstöße gegen die Belegausgabepflicht als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro ahnden können.
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag am 24. September 2024 in erster Lesung behandeln soll, sieht demnach zudem vor, dass auch Verstöße gegen die Pflicht, Registrierkassen dem Finanzamt zu melden, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden können. Dies erhöhe den Druck auf kleine und mittelständische Betriebe, insbesondere im Bäckerhandwerk, erheblich.
Bäckerverband fordert Bagatellgrenze und Ausnahmen
Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands, ist enttäuscht von der Politik: „Wir hatten eigentlich erwartet, dass die Politik die Betriebe kurzfristig spürbar im betrieblichen Alltag von Bürokratie entlastet. Die Verschärfung der aktuellen Regelungen zur Bonpflicht tut das Gegenteil und sollte aus dem Jahressteuergesetz gestrichen werden.“ Der Verband fordert seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze für Bons unter 10 Euro sowie Ausnahmeregeln für kleine Betriebe.
Die Bonpflicht führt nach Angaben des Verbands zu unnötiger Umweltbelastung, da die meisten Bons aus Thermopapier bestehen und als Sondermüll entsorgt werden müssen. Berg erklärt: „Nur sehr wenige Kunden wollen einen Bon für ihre Brötchen. In Zeiten, in denen alle auf Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung achten und die Digitalisierung voranbringen wollen, ist es geradezu unsinnig, wenn für den Kauf von ein paar Brötchen ein Kassenzettel gedruckt werden muss.“