Gegen die Mindestlohn-Richtlinie der Europäischen Union hat die dänische Regierung 2023 eine so genannte Nichtigkeitsklage eingereicht. Nun kam es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer ersten mündlichen Verhandlung.
Dänemark sorgt sich, dass die Richtlinie das etablierte dänische Modell der Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden untergraben könnte. Die EU-Verträge würden dem europäischen Gesetzgeber keine Kompetenzen zur Regelung von Löhnen zuweisen. Doch die Mindestlohnrichtlinie greife direkt in die Festsetzung des Lohnniveaus ein. Das müsse für nichtig erklärt werden, weil sich die EU nicht selbst ermächtigen könne.
Zwei Sozialdemokraten liegen im Clinch
Der Ausgang des Verfahrens und die Verfahrensdauer sind noch offen. Sollte die Klage Erfolg haben, wäre die Argumentationskette von Hubertus Heil zerrissen. Der Minister hatte die unabhängige Mindestlohnkommission in Deutschland unlängst aufgefordert, sie solle den hiesigen Mindestlohn umgehend an den so genannten Referenzwert von 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus anpassen. Das sei erforderlich, weil der EU-Kommission bis Mitte November fristgemäß gemeldet werden müsse, dass die Bundesrepublik die Richtlinie fristgemäß umgesetzt habe.
Pikant: Die dänische Arbeitsministerin Ane Halsboe-Jorgensen, die die Klage eingereicht hat, ist ebenso wie Heil Mitglied der Sozialdemokratie.