Der Deutsche Behindertenrat (DBR), der zahlreiche Behindertenverbände vertritt, und der Sozialverband VdK steigern ihren Druck unter anderem auf den Handel. Dieser müsse zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, fordern sie. Das sollte nach ihrer Auffassung auch im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berücksichtigt werden.
„Die BGG-Novellierung ist überfällig und muss jetzt endlich kommen“, meint VdK-Präsidentin Vera Bentele (Foto). Die werde jedoch durch das Bundesjustizministerium blockiert, das eine Verbändeanhörung verzögere. Und das, obwohl sich Bundeskanzler Olaf Scholz erst vor kurzem auf dem Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen für eine baldige BGG-Reform ausgesprochen habe. Diese Reform steht auch im Koalitionsvertrag seiner Bundesregierung.
Der DBR und der VdK verlangen, dass für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen Barrierefreiheit zur Pflicht wird, zum Beispiel auch für Geschäfte. Konkret geht es um die so genannte Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, also Einzelfalllösungen zum Überwinden von Barrieren.
Vera Bentele findet: „Das würde nicht nur Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern, sondern auch älteren Menschen oder Familien mit Kinderwagen. Barrierefreiheit sollte kein Sonderwunsch sein, sondern eine Selbstverständlichkeit.“
Bei Verstößen müsse es zu Sanktionen kommen. Bemerkenswert für den Handel ist unter anderem die Forderung von DBR und VdK, dass eine Pflicht zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit auch für alle angemieteten Einrichtungen gelten müsse.
Die VdK-Präsidentin ist der Ansicht, dass angemessene Vorkehrungen im Einzelfall häufig nicht einmal mit Kosten verbunden seien: „Oft ist eine Handreichung oder eine Hilfestellung ausreichend. Die Wirtschaft betont selbst immer wieder den Inklusionsgedanken und ihre Verantwortung für Barrierefreiheit. Dem muss sie nun gerecht werden.“