Thema Nummer eins ist für das Bundeskartellamt die Macht der großen Tech-Konzerne. Amtschef Andreas Mundt (Foto): „Bei uns laufen derzeit sieben Verfahren gegen Amazon, Google, Meta, Apple und Microsoft.“ In Europa gilt seit diesem Jahr der Digital Markets Act. „Parallel wappnen wir uns für die wettbewerblichen Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz. Es besteht die große Gefahr, dass hier eine noch weitergehende Konzentration der digitalen Märkte und ein Machtzuwachs auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfung, von den Chips bis zum Front-End, Einzug hält.“
Seit Mitte 2017 verfügt das Bundeskartellamt neben der Zuständigkeit für den Wettbewerbsschutz auch über begrenzte Befugnisse im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, die möglichen Defiziten bei der Durchsetzung der Rechte von Verbrauchern vor allem in der digitalen Wirtschaft begegnen sollen. Erst vor wenigen Tagen hat das Amt Probleme im Bereich des Scorings beim Online-Shoppings offengelegt. Bonitätsprüfungen sind beim Online-Shopping an der Tagesordnung. Sie laufen vielfach im Hintergrund ab, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher davon etwas wissen. Das Bundeskartellamt hat Defizite insbesondere bei der Transparenz und Information über die verwendeten persönlichen Daten ausgemacht. Die Untersuchung war die bislang sechste verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes.
Andreas Mundt: „Wir halten eine weitere Stärkung des Bundeskartellamtes in diesem Bereich für absolut sinnvoll. Der Koalitionsvertrag geht auch in diese Richtung. Bislang können wir nur aufklären und mahnen – sind aber rechtlich nicht in der Lage, diese Defizite auch zu beheben.“
Das Bundeskartellamt hat 2023 rund 800 Fusionen geprüft. Sieben Zusammenschlüsse wurden in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft, etwa die Übernahme von Teilen des Molkereigeschäfts von Royal Friesland Campina durch die Unternehmensgruppe Theo Müller. Erst nach Zusagen der Beteiligten wurde die Veräußerung freigegeben.
Zur Lage im hochkonzentrierten LEH gibt es aktuell nichts Neues. Zuletzt konnte die Konsumgenossenschaft Leipzig dem Edeka-Verbund beitreten. Nach sorgfältiger Prüfung waren hier laut Andreas Mundt die Voraussetzungen für eine Untersagung des Vorhabens nicht gegeben. Für die Verbraucher in der Region werde es auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Einkaufsalternativen geben, so der Amtschef.