„Der Gesetzgeber sollte die Empfehlung der Experten der Monopolkommission ernst nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Kommission hatte im Februar 2024 von kurzfristigen Maßnahmen und Eingriffen in die Agrarmärkte sowie die Lieferketten für Lebensmittel abgeraten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die sich auch negativ auf die landwirtschaftlichen Erzeuger auswirken könnten. Zudem sei für 2025 eine Evaluierung des europäischen Rechtsrahmens vorgesehen, die bei Änderungen des nationalen Umsetzungsgesetzes immer berücksichtigt werden müsse.
Insgesamt bewertet der HDE die 2021 in Kraft getretenen Eingriffe in die Vertragsautonomie in der Lieferkette kritisch: „Bereits die europäischen Vorgaben der sogenannten UTP-Richtlinie sind geeignet, den Wettbewerb in der Lieferkette zu beschränken und sind deshalb mit der Gefahr von Wohlstandsverlusten verbunden,“ so Genth weiter. Die Beschränkungen der Privatautonomie und des Wettbewerbs durch das AgrarOLkG sollten laut HDE daher in Zukunft keinesfalls über das europarechtlich vorgegebene Maß hinausgehen. Eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Regulierung nütze den Landwirten nichts, stärke aber die Marktposition der verarbeitenden Lebensmittelindustrie, heißt es in einer Pressemitteilung.
„Auch mit Rücksicht auf die im Zusammenhang mit dem Fall Mondelez bekannt gewordenen rechtswidrigen Praktiken internationaler Lebensmittelkonzerne kann der Gesetzgeber kein Interesse an einer Stärkung der Marktposition solcher Unternehmen haben, die ihre Profitorientierung hemmungslos auf dem Rücken der Verbraucher austragen“, so Genth. „Mit Blick auf die Verbraucherwohlfahrt fordern wir den Gesetzgeber daher auf, unnötige Regulierungen der Lebensmittellieferkette zurückzunehmen, anstatt schlecht begründeten Partikularinteressen und Wünschen einzelner Branchen zur Verbesserung ihrer Ertragslage auf Kosten der Verbraucher zu folgen“.