Elektroschrott-Rücknahme Gerichte sehen Defizite bei Aldi Süd und Lidl

Aldi Süd und Lidl haben aus Sicht von zwei Gerichten bei der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott noch Mängel. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) teilte mit, dass sie sich mit Unterlassungsklagen vor zwei Gerichten durchsetzen konnte.

Dienstag, 04. Juni 2024 -
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Mahr

Die Umweltschützer hatten getestet, ob Discounter tatsächlich Elektrokleingeräte zurücknehmen, wie es ein Gesetz seit Juli 2022 vorschreibt. So wurden zwei Aldi Süd-Märkte besucht. In einem davon sei die Annahme der Geräte verweigert worden. Beim Besuch von fünf Lidl-Filialen wurde die Elektroschrott-Rücknahme laut DUH zweimal abgelehnt. Die Umwelthilfe zog daraufhin vor Gericht. Das Landgericht Mainz urteilte gegen Aldi Süd (12 HK O 30/23) und das Landgericht Frankenthal gegen Lidl (2 HK O 36/23), wie die beiden Gerichte auf Anfrage bestätigen.

Aldi Süd und Lidl wiesen darauf hin, dass man sich an die Gesetzesvorgaben halte. Aldi Süd sprach von einem Einzelfall, bei dem die Rücknahme „nicht reibungslos“ funktioniert habe. Das bedauere man, während man die Entscheidung des Gerichts respektiere. Rechtsmittel wollte Aldi Süd nicht einlegen. Lidl wollte auf das laufende Verfahren nicht näher eingehen.

Seit Juli 2022 müssen Supermärkte und Discounter, deren Verkaufsfläche größer ist als 800 Quadratmeter, kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurücknehmen. Sind die Geräte größer, so müssen sie nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde in dem Laden zugleich ein anderes vergleichbares Neugerät kauft.

Von Lidl heißt es, dass man in Deutschland seit Juli 2022 kleine Elektro-Altgeräte entgegennehme. Um darüber zu informieren, sei ein Hinweisschild dauerhaft in den Filialen im Hauptkundenstrom angebracht. Aldi Süd gab an, dass sich die Kundschaft für eine Rückgabe von kleinen Elektrogeräten an Mitarbeiter wenden könne. Handelsübliche Mengen, also maximal drei Geräte pro Geräteart, würden angenommen.

Bereits 2023 hatte die DUH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Discounterkette Norma geklagt (Aktenzeichen 4 HK O 6692/22). Dort kam es zwar zu keinem Urteil, aber zu einem Vergleich, in dem sich der Discounter zur künftigen Einhaltung der Regeln verpflichtete. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz wies darauf hin, dass ähnliche Verfahren noch gegen Aldi Nord und Netto liefen. Zuletzt sei die Sammelquote von Elektroschrott nochmal deutlich gesunken und liege in Deutschland bei 32 Prozent.

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