Gegenwärtig ist die Marktüberwachung Sache von mehr als 400 Behörden. Oftmals würden Verstöße nicht erkannt; nur wenige Behörden vollzögen Testkäufe mit Minderjährigen.
Bei einem bundesweiten Meldeportal für Verstöße gegen die Vorschriften kann jeder den zuständigen Behörden, auf Wunsch auch anonym, einen Hinweis geben, wenn ein Händler an Minderjährige oder nicht verkehrsfähige Produkte verkauft.
„Wir erleben leider gerade in einigen größeren Städten ein Staatsversagen. So gelangen insbesondere E-Zigaretten immer wieder in die Hände von Minderjährigen“, sagt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nikotinfrei, dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Zudem sind diese Produkte, die häufig aus dem Ausland stammen, laut BVTE oftmals nicht einmal mit einer Umverpackung mit Steuerbanderole versehen. Sie hätten zu hohe Nikotingehalte oder entsprächen wegen des Verstoßes gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten nicht den deutschen Produktregulierungsvorschriften.
Mücke definiert weiter: „Um es klar zu sagen: Kinder und Jugendliche sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen. Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel. Das muss vor allem mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro durchgesetzt werden.“ Nur in wenigen Fällen würden Verstöße mit hohen Bußgeldern belegt, bedauert er. In der behördlichen Praxis sollte der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro öfter ausgeschöpft und Gewinne aus dem Verkauf an Minderjährige sowie von illegalen Produkten müssen abgeschöpft werden, so der BVTE-Hauptgeschäftsführer.