Kennzeichnungspflicht Frankreich geht gegen Shrinkflation vor

Die französische Regierung will per Erlass gegen die so genannte Shrinkflation vorgehen: Wenn eine Verpackung kleiner wird, während der Preis gleich bleibt, sollen Verbraucher informiert werden müssen. Eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht fordert die Verbraucherorganisation Foodwatch auch für Deutschland. 

Dienstag, 30. April 2024, 09:30 Uhr
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Frankreich geht gegen Shrinkflation vor
Bildquelle: Foodwatch

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) schlug im Herbst 2023 eine Regelung vor, wonach ein verringerter Produktinhalt nur zulässig ist, wenn auch die Verpackung entsprechend schrumpft. Allerdings sieht der Vorschlag des BMUV keine verpflichtende Kennzeichnung der Mengenänderung für die Hersteller vor. Foodwatch argumentiert, dass dies nicht ausreiche. Eine Petition der Organisation an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Bundesregierung habe bereits mehr als 40.000 Unterstützer gefunden, die eine Kennzeichnungspflicht für Shrinkflation-Produkte in Deutschland fordern.

In Frankreich tritt die Kennzeichnungspflicht ab Juli 2024 in Kraft. Hiernach muss der Inhalt, der bei gleichbleibendem oder steigendem Preis geschrumpft ist, für mindestens zwei Monate nach Markteinführung entsprechend gekennzeichnet sein. Kleinere Einzelhändler sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.

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