Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) schlug im Herbst 2023 eine Regelung vor, wonach ein verringerter Produktinhalt nur zulässig ist, wenn auch die Verpackung entsprechend schrumpft. Allerdings sieht der Vorschlag des BMUV keine verpflichtende Kennzeichnung der Mengenänderung für die Hersteller vor. Foodwatch argumentiert, dass dies nicht ausreiche. Eine Petition der Organisation an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Bundesregierung habe bereits mehr als 40.000 Unterstützer gefunden, die eine Kennzeichnungspflicht für Shrinkflation-Produkte in Deutschland fordern.
In Frankreich tritt die Kennzeichnungspflicht ab Juli 2024 in Kraft. Hiernach muss der Inhalt, der bei gleichbleibendem oder steigendem Preis geschrumpft ist, für mindestens zwei Monate nach Markteinführung entsprechend gekennzeichnet sein. Kleinere Einzelhändler sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.