Zukünftig sollen Verbraucher mit Hilfe des neuen Kennzeichens auf den ersten Blick Erzeugnisse der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im Lebensmitteleinzelhandel erkennen können. Die Branchenvereinbarung auf der Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung tritt ab Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel, Obst, Gemüse, Kartoffeln sowie Eier und Milch gekennzeichnet werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die vollständige Produktion in Deutschland – vom Anbau beziehungsweise der Geburt (bei Geflügelfleisch auch die Elterntierhaltung) bis zur Verpackung.
Mittelfristig soll das Herkunftskennzeichen Deutschland auch für weitere Produkte zum Beispiel mit höherem Verarbeitungsgrad und Anwenderkreise wie Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung genutzt werden. Dass die in der Branchenvereinbarung festgelegten Kriterien eingehalten werden, liegt in den Händen von Kontrollsystemen wie QS oder KAT. Nach eigenen Angaben wird die ZKHL nachweisliche Verstöße gegen die Kriterien konsequent verfolgen.
Die Branchenvereinbarung zum Herkunftskennzeichen Deutschland wurde in den Gremien der ZKHL entwickelt. Mitglieder sind unter anderem der Handelsverband Deutschland, der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch, der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft sowie die Bundesvereinigung der Erzeugergemeinschaften Obst + Gemüse.