Wie die DUH mitteilt, gehen die Klagen auf Testbesuche zwischen Mai und Juni 2023 zurück. Dabei sei festgestellt worden, dass in den betroffenen Filialen kein Elektroschrott zurückgegeben werden konnte.
Hintergrund: Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte auf einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verkaufen, sind gesetzlich zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe kann eine kundenfreundliche Rücknahme alter Elektrogeräte in Supermärkten durch professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches erfolgen oder durch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeitern. Eine Überwachung der Sammelbehälter durch das Kassenpersonal sei notwendig: Nur so würden Fehleinwürfe oder Diebstähle verhindert. Damit lange Wartezeiten vermieden würden, sei außerdem ausreichend geschultes Personal erforderlich.