Elektroschrott-Rücknahme Deutsche Umwelthilfe verklagt Supermarktketten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt wegen Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott gegen insgesamt sieben große Supermarktketten und Drogerieunternehmen. Diese Handelsunternehmen sind nach DUH-Angaben Aldi Nord und Süd, Lidl, Netto, Rossmann sowie Franchisenehmer der Handelsketten Edeka und Rewe.

Freitag, 22. September 2023, 08:01 Uhr
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Deutsche Umwelthilfe verklagt Supermarktketten
Bildquelle: Getty Images

Wie die DUH mitteilt, gehen die Klagen auf Testbesuche zwischen Mai und Juni 2023 zurück. Dabei sei festgestellt worden, dass in den betroffenen Filialen kein Elektroschrott zurückgegeben werden konnte.

Hintergrund: Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte auf einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verkaufen, sind gesetzlich zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe kann eine kundenfreundliche Rücknahme alter Elektrogeräte in Supermärkten durch professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches erfolgen oder durch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeitern. Eine Überwachung der Sammelbehälter durch das Kassenpersonal sei notwendig: Nur so würden Fehleinwürfe oder Diebstähle verhindert. Damit lange Wartezeiten vermieden würden, sei außerdem ausreichend geschultes Personal erforderlich.

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