Mehrwegangebotspflicht DUH verklagt Edeka und Rewe

Im Januar 2023 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aufgrund der Nichteinhaltung der Mehrwegangebotspflicht rechtliche Maßnahmen gegen die Unternehmen Backwerk und Cineplex ergriffen. Jetzt geht die DUH in derselben Sache rechtlich gegen Rewe, Edeka, Yormas, Starbucks und Cinestar vor.

Donnerstag, 30. März 2023 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild DUH verklagt Edeka und Rewe
Bildquelle: Carsten Hoppen

So hätten aktuelle Testbesuche der DUH in 17 Filialen von 11 Gastronomieunternehmen belegt, dass eine mangelnde oder fehlende Umsetzung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht in den Unternehmen vorliege. Dabei habe es hier laut Umwelthilfe an Mehrwegangeboten, Informationen, Anreizen zur Mehrwegnutzung sowie aktiven Verbraucherhinweisen zur Nutzung von Mehrweg durch das Servicepersonal gefehlt.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH sagt: „Es ist erschreckend, dass millionenschwere Unternehmen wie Starbucks, Rewe, Cinestar oder Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, sich an geltendes Recht zu halten. Anstatt konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern, werden Anwaltskanzleien hinzugezogen, um die eigenen Fehler mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen. Das akzeptieren wir nicht und werden nun mit Klagen gegen diese Unternehmen vorgehen.“

Edeka nimmt wie folgt Stellung: „Wir nehmen das Thema Mehrweg sehr ernst und haben daher mit Regood eine eigene Mehrwegalternative für den Außer-Haus-Verzehr eingeführt, die sehr gut zu unserer besonderen Händlerstruktur und die jeweiligen Bedingungen bei unseren Kaufleuten vor Ort passt." Eingeführt wurde Regood zum 1. Januar 2023. Es sei Edeka von Anfang an wichtig gewesen, ein für die Konsumenten in der Nutzung besonders einfaches und somit attraktives Mehrwegsystem zu entwickeln. "„Uns kam es auch darauf an, schnell eine gute, umweltfreundliche Lösung zu bieten, die jeder Konsument sofort verwenden kann." Details zu den Vorwürfen nennt der Händler nicht.

Der Rewe Group liegt eine entsprechende Klage der DUH nicht vor, so der Konzern gegenüber LP.compact! „Entgegen der Behauptung der DUH verwehrt sich Rewe selbstverständlich nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwegsangebotspflicht. Vielmehr hat Rewe bekanntlich als bisher einziger Lebensmitteleinzelhändler ein für alle Teilnehmer offenstehendes Mehrwegkonzept etabliert, das zudem das breiteste Behälterangebot und damit eine weitestgehende Einsetzbarkeit beinhaltet", so die Kölner. Zu der Abmahnung der DUH habe der Konzern detailliert Stellung genommen, das System und seine Vorteile genau erläutert und den Sachverhalt damit nach eigener Ansicht klären können. Seit Anfang 2023 gebe es für im Markt abgefüllte verzehrfertige Speisen und Getränke wie an der Salatbar und für Coffee to go eine Mehrwegalternative in denjenigen Rewe-Märkten, die solche Produkte offerierten. Die Mehrweg-Schalen oder -Becher können Kunden gegen eine Pfandgebühr ausleihen und über den Leergutautomaten oder die Kasse zurückgeben. 

Zum Hintergrund: Mit der Mehrwegangebotspflicht, die seit 1. Januar 2023 gilt, möchte die Bundesregierung den massenhaften Verbrauch von Einweg-Bechern und -Boxen für Getränke und Speisen verringern.

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