In diesem Jahr hätten die Preisangaben auf mindestens 43 Prozent der überprüften Websites gegen EU-Recht verstoßen, teilte die EU-Kommission mit. Grundsätzlich sei für mehr als die Hälfte der überwachten Produkte ein Black-Friday-Preisnachlass angekündigt gewesen. Davon wiederum seien 23 Prozent eindeutig unvereinbar mit EU-Recht gewesen. Nach EU-Recht müssen Geschäfte und Online-Marktplätze bei der Ankündigung von Preisnachlässen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage für das Produkt angeben. Nach Angaben der EU-Kommission haben die nationalen Behörden aus 13 Ländern in diesem Jahr über einen Zeitraum von einem Monat die Preise von 16.000 Produkten von 176 Webseiten überwacht. EU-Justizkommissar Didier Reynders rief die Online-Händler dazu auf, die Darstellung ihrer Rabatte zu überarbeiten.