In einem dafür zentralen Gerichtsprozess tendiert der Bundesgerichtshof (BGH) dazu, alles noch einmal am Oberlandesgericht Frankfurt verhandeln zu lassen, wie sich in der Karlsruher Verhandlung am Dienstag abzeichnete.
Für Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz wäre das gut. Er versucht, mit Schadenersatz-Klagen gegen einstige Lieferanten mehr Geld für die Gläubiger zu erstreiten. Dabei geht es um festgestellte Kartellverstöße – Schlecker habe deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen müssen.
Am BGH ist das größte Verfahren anhängig. Hier fordert Geiwitz rund 212 Millionen Euro von Drogerieartikel-Herstellern, bislang erfolglos. Das Urteil soll am 25. Oktober verkündet werden.
Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiterinnen - es waren vor allem Frauen - verloren ihre Arbeit. Das Geld aus den Kartellklagen könnte in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen.