Bundeskartellamt Bedenken bei Erwerb von Real-Standorten durch Edeka

Das Bundeskartellamt prüft derzeit das Vorhaben der Edeka-Gruppe, bis zu 72 Real-Standorte von der SCP Retail S.àr.l. zu erwerben. Nach vorläufiger Einschätzung hat die Behörde wettbewerbliche Bedenken bei 28 der Standorte.

Mittwoch, 10. Februar 2021 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Real

Wie die das Bundeskartellamt mitteilt, sieht die Behörde nach vorläufiger Einschätzung und eingehender Analyse auf Absatzseite in den regionalen Absatzmärkten von 28 der 72 Real-Standorte „eine drohende erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs durch den Zuerwerb der dortigen Real-Standorte durch die Edeka-Gruppe“. Auch mit Blick auf die Beschaffungsseite hat die Behörde wettbewerbliche Bedenken gegen das Vorhaben.

Aktuell sind die Kartellwächter in Gesprächen mit den Unternehmen über mögliche Zusagen zur Lösung der Wettbewerbsprobleme. Auf der Beschaffungsseite habe SCP zur Lösung der wettbewerblichen Bedenken angeboten, einen Teil der Real-Standorte an mittelständische LEH-Unternehmen zu veräußern.

Die gesetzlich vorgesehene Frist für Hauptprüfverfahren in der Fusionskontrolle ist mit dem Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle am 19. Januar 2021 von bislang vier auf fünf Monate angepasst worden. Damit hat sich die Frist für eine abschließende Entscheidung (bislang 22. Februar 2021) auf den 22. März 2021 verlängert.

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