Eine Sprecherin des Unternehmens teilte auf Anfrage mit: "Wir handeln nach dem vorgeschriebenen Schwerpunktprinzip." Häuser, die dieses Schwerpunktprinzip nicht erfüllten, schlössen Teilsortimente, entsprechend der behördlichen Anordnungen. Die derzeit geltende Corona-Verordnung sieht zwar eine weitgehende Schließung des Einzelhandels vor - doch es gibt Ausnahmen.
Grundsätzlich bleibt nur der Verkauf bestimmter Waren wie Lebensmittel und Drogeriebedarf erlaubt. Sogenannte Mischsortimente dürfen aber weiter angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt. Und selbst wenn in einem Geschäft die nicht mehr erlaubten Waren den Großteil des Sortiments ausmachen, erlaubt die Verordnung, diesen Teil eines Ladens räumlich abzutrennen und lediglich die noch erlaubten Waren zu verkaufen.
In Ulm hatte es Proteste mehrerer Händler (Spielwaren- oder Haushaltswarengeschäfte) gegeben, die sich durch die Schließungen benachteiligt fühlten.