Drogerie Müller Verkauft Nonfood meist weiter

Die Drogeriemarktkette Müller verkauft trotz der weitgehenden Schließung des Einzelhandels in mehreren Geschäften ihr gesamtes Sortiment - und zieht so den Unmut anderer Händler auf sich. Inzwischen erlaubt die geltende Corona-Verordnung, dass Geschäfte mit sogenanntem Mischsortiment weiter alle Waren anbieten. Darauf beruft sich auch Müller.

Freitag, 18. Dezember 2020 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Verkauft Nonfood meist weiter
Bildquelle: Drogerie Müller

Eine Sprecherin des Unternehmens teilte auf Anfrage mit: "Wir handeln nach dem vorgeschriebenen Schwerpunktprinzip." Häuser, die dieses Schwerpunktprinzip nicht erfüllten, schlössen Teilsortimente, entsprechend der behördlichen Anordnungen. Die derzeit geltende Corona-Verordnung sieht zwar eine weitgehende Schließung des Einzelhandels vor - doch es gibt Ausnahmen.
Grundsätzlich bleibt nur der Verkauf bestimmter Waren wie Lebensmittel und Drogeriebedarf erlaubt. Sogenannte Mischsortimente dürfen aber weiter angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt. Und selbst wenn in einem Geschäft die nicht mehr erlaubten Waren den Großteil des Sortiments ausmachen, erlaubt die Verordnung, diesen Teil eines Ladens räumlich abzutrennen und lediglich die noch erlaubten Waren zu verkaufen.

In Ulm hatte es Proteste mehrerer Händler (Spielwaren- oder Haushaltswarengeschäfte) gegeben, die sich durch die Schließungen benachteiligt fühlten.

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