Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Die EU hat beschlossen, das neue Bio-Recht Europas ein Jahr später anzuwenden. Europas Bio-Bauern, -Herstellerinnen und Händlerinnen begrüßen das sehr!“ Das Plus an Zeit werde dringend gebraucht, damit die genauen Bio-Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen gut und gründlich ausgearbeitet werden können.
Die neue Bio-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt das bewährte, gültige Bio-Recht. Die Verschiebung ist notwendig geworden, weil der ehrgeizige Zeitplan unter anderem auch durch Verzögerungen, die durch den Corona-Lockdown verursacht waren, nicht mehr einzuhalten ist.