Ladenöffnung Ostern bleibt zu

Die Bundesallianz für den freien Sonntag, ein Zusammenschluss von Verdi und der Arbeitnehmerorganisationen der Kirchen dankt den Beschäftigten im Handel für ihren großen Einsatz, durch den sie in dieser angespannten Zeit die Versorgung der Bevölkerung mit allen lebenswichtigen Waren sicherstellen und begrüßt deshalb, dass unter anderem Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz von Plänen Abstand genommen haben, den Geschäften die Öffnung an den Osterfeiertagen zu erlauben.

Donnerstag, 09. April 2020 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Ostern bleibt zu
Bildquelle: Andrea Kurtz

„Verantwortungslos“ nennt die Allianz dagegen, dass Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), öffentlich eine generelle Sonntagsöffnung des Einzelhandels „nach der Krise“ verlangt und das damit begründet, dass „Shoppen auch eine Freizeitaktivität“ sei. Der Arbeitgeberverband versuche, die Not und Ängste der Bürger auszunutzen, um einen erneuten Angriff auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags vorzubereiten. Zugleich verweigere der HDE den Beschäftigten eine bundesweite Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes im Einzelhandel auf 90 Prozent, obwohl der reguläre Satz von 60 bzw. 67 Prozent nicht zum Leben reiche.

Politik und Handel seien daher gefordert, die heutige Krisenzeit nicht für generelle Ausweitung von Ladenöffnungszeiten zu benutzen und die öffentliche Wertschätzung der Beschäftigten im Handel zu honoriere, und zwar „dauerhaft in Tarifverträgen“.

Diese von der Gewerkschaft Verdi geforderte tarifvertraglich festgeschriebene Pauschallösung könnte vor allem die Unternehmen überfordern, die derzeit von den Ladenschließungen betroffen sind, entgegnet der HDE. „In dieser schwierigen Situation brauchen wir betriebliche Lösungen zum Kurzarbeitergeld“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Gerade im Non-Food-Bereich bangten aktuell sehr viele Unternehmen um ihre bloße wirtschaftliche Existenz. Bei Umsatzausfällen von oft 100 Prozent könnten pauschale tarifliche Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes viele Handelsunternehmen überfordern, erläutert Genth. Viele prominente Beispiele aus der Branche zeigten zudem, dass die Einzelhandelsunternehmen, denen es finanziell möglich ist, bereits aufgrund von Betriebsvereinbarungen eine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld an die Mitarbeiter zahlen.

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