„Die Bundesregierung unterstützt den Änderungsantrag zum Verbot des Zusammenschlusses von Einzel- und Großhandel zu Einkaufsgenossenschaften nicht“, heißt es in einer Antwort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Manfred Todtenhausen, aus der das Blatt zitiert. Diesen Änderungsantrag hatten unter anderem Europaabgeordnete der CDU und CSU eingereicht. Das EU-Parlament hatte für diese umstrittenen neuen Regeln gestimmt, was etwa der Handelsverband HDE scharf kritisiert hatte. In dem Schreiben heißt es weiter, dass sich die Bundesregierung „mit Nachdruck“ für den Erhalt der rechtlichen Grundlage für Einkaufsgemeinschaften einsetzen werde.
Ziel der Richtlinie ist eigentlich der Schutz kleiner Betriebe und Höfe. Sie werden aus Sicht der EU-Kommission bei Verhandlungen zu oft von großen Abnehmern, Händlern und Supermarktketten benachteiligt. So werden etwa Verträge nachträglich einseitig geändert oder Bestellungen kurzfristig storniert. Landwirten in Europa entstehen so Schätzungen zufolge Schäden von knapp elf Milliarden Euro pro Jahr.