Denn der Senat lehnte gleichzeitig einen Antrag der Metro ab, auch für eine Reihe anderer Klagen im Zusammenhang mit dem Spaltungsvertrag festzustellen, dass sie einer Eintragung im Handelsregister nicht im Wege stünden. Für einen solchen Beschluss gebe es keine rechtliche Grundlage, betonte die Vorsitzende Richterin. Inwieweit diese Klagen der notwendigen Eintragung der Spaltung ins Handelsregister entgegenstehen, muss nun der zuständige Registerrichter entscheiden.
Metro-Anwalt Andreas Austmann wertete das Urteil dennoch als großen Erfolg für die Metro. Der Handelskonzern könne nun „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ die Aufspaltung wie geplant bis Mitte des Jahres vollziehen. Ein Vertreter der Spaltungsgegner äußerte dagegen die Hoffnung, die Aufspaltung doch noch im letzten Moment stoppen zu können.
Nach den Plänen des Konzernvorstands soll die Metro in zwei selbstständige Unternehmen aufgepalten werden: einen Lebensmittelspezialisten, zu dem neben den Metro-Großmärkten auch die Real-Märkte gehören, und einen Elektronikhändler mit dem neuen Kunstnamen Ceconomy, unter dessen Dach die Ketten Media Markt und Saturn agieren sollen. Der Konzern erhofft sich durch die Selbstständigkeit der Sparten mehr Wachstum und mehr Börsenwert.
Die Metro-Hauptversammlung hatte der Aufspaltung bereits im Februar mit 99,95 Prozent des anwesenden Kapitals zugestimmt.