Schwer vermittelbar
Wasch- und Reinigungsmittel in Nachfüllverpackungen sind bislang kein Erfolg. Hersteller setzen trotzdem darauf. Was das soll. Und welche Rolle die Regalpräsentation spielt.

Nährwert-Kennzeichnung Die neuen Regeln im Einzelnen

Künftig sind Angaben über Salz, Fett, Zucker und andere Inhaltsstoffe auf den Verpackungen Pflicht. Bisher waren diese Angaben freiwillig, verpflichtend allerdings dann, wenn das Produkt nährwertbezogene Angaben enthält oder Werbung damit gemacht wird.

BMELV
"Analogkäse" und "Klebefleisch"
Zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung wurden für Lebensmittelimitate spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Bei der Verwendung von Lebensmittelimitaten wie z.B. Analogkäse muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen. Die Verwendung von so genanntem "Klebefleisch" muss künftig mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich kenntlich gemacht werden.

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