Photovoltaik im Supermarkt
Edeka Wehrmann, Rewe Martin Gruber und Edeka Potrzebski präsentieren Beispiele, wie sie einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Nährwert-Kennzeichnung Die neuen Regeln im Einzelnen

Künftig sind Angaben über Salz, Fett, Zucker und andere Inhaltsstoffe auf den Verpackungen Pflicht. Bisher waren diese Angaben freiwillig, verpflichtend allerdings dann, wenn das Produkt nährwertbezogene Angaben enthält oder Werbung damit gemacht wird.

Donnerstag, 07. Juli 2011 - Neue Regeln für Nährwert-Infos
BMELV
Artikelbild Die neuen Regeln im Einzelnen

Kalorie- und Nährwertangaben
Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen (Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz) ist verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig. Auf der Produktvorderseite dürfen der Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe besonders herausgestellt werden. Auch die Richtwerte für die Tageszufuhr der einzelnen Nährstoffe dürfen angegeben werden. Auf der Produktvorderseite kann mit dem "1 plus 4"-Modell des Bundesverbraucherministeriums nochmals auf den Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe hingewiesen werden.
"Analogkäse" und "Klebefleisch"
Zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung wurden für Lebensmittelimitate spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Bei der Verwendung von Lebensmittelimitaten wie z.B. Analogkäse muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen. Die Verwendung von so genanntem "Klebefleisch" muss künftig mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich kenntlich gemacht werden.

Allergenkennzeichnung bei loser Ware
Weitere Neuerungen: Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden (z. B. farbig unterlegt). Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter "loser Ware", ist die Kennzeichnung von Allergenen nun verpflichtend.

Alkoholhaltige Getränke
Bei alkoholhaltigen Getränken bleibt der Kompromiss leider hinter den Erwartungen Deutschlands zurück. Hier wird zunächst ein Bericht der Kommission abgewartet. Zwischenzeitlich ist für die meisten alkoholhaltigen Getränke kein Zutatenverzeichnis und keine verpflichtende Nährwertdeklaration vorgesehen. Auch für Alkopops steht die von Deutschland geforderte Regelung noch aus.
Herkunftskennzeichnung für Fleisch
Nachdem die Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000 vorgeschrieben ist, wird künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunftsangabe verpflichtend. Für andere Fleischarten und für Fleisch als Zutat soll innerhalb von zwei Jahren ein Bericht der Kommission vorgelegt und dann über eine Regelung entschieden werden. Wenn die Zutaten für ein Lebensmittel aus einer anderen Region stammen, als dem ausgelobten Herkunftsort, muss darauf gesondert hingewiesen werden.

Trans-Fettsäuren
Trans-Fettsäuren (TFS) wurden zunächst nicht in die Liste der Stoffe aufgenommen, die bei der Nährwertkennzeichnung zusätzlich angegeben werden können. Innerhalb von drei Jahren wird die Kommission einen Bericht über das Vorkommen von TFS in Lebensmitteln in Europa vorlegen, geeignete Empfehlungen geben oder Rechtsvorschriften vorschlagen. Neben Kennzeichnungsvorschriften soll auch die Beschränkung der Verwendung von TFS untersucht werden.

Quelle: BMELV

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