Der vegane „Likör ohne Ei“ darf weiterhin unter diesem Namen verkauft werden. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Berufungsverfahren. Eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Bezeichnung „Eierlikör“ liege nach Auffassung der Richter nicht vor. Auch das Logo auf der Flasche – ein bunter Hahn – sei zulässig.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Der Senatsvorsitzende und Gerichtspräsident Dirk Bahrenfuss begründete die Entscheidung laut einer Mitteilung der Nachrichtenagentur dpa damit, dass eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör erst durch das Gesamtpaket entstehe – also etwa durch Farbe und Konsistenz des Getränks. „Das halten wir für zulässig“, sagte Bahrenfuss demnach. Hätte der Hersteller einen klaren Likör in einer durchsichtigen Flasche unter dieser Bezeichnung vermarktet, käme trotz des Namens niemand auf die Idee, es handele sich um etwas Eierlikör-Ähnliches.
In einem Punkt ging das Oberlandesgericht allerdings über das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Kiel hinaus: Das Wort „Eierlikör“ darf in der Werbung in keiner Konstellation verwendet werden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ die Revision beim Bundesgerichtshof zu, da es bei der Auslegung der EU-Spirituosenverordnung um grundsätzliche Rechtsfragen gehe, die höchstrichterlich noch nicht geklärt seien.
Schutzverband der Spirituosen-Industrie klagt wegen EU-Verordnung
Geklagt hatte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie. Er vertritt die Auffassung, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ gegen die EU-Spirituosenverordnung verstößt. Danach darf der Name „Eierlikör“ nur für Produkte verwendet werden, die tatsächlich Eier enthalten. Bereits die bloße Bezugnahme auf Eier sei unzulässig, argumentierte der Verband. Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 in erster Instanz entschieden, dass der Name nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Der Verband legte daraufhin Berufung ein.
Der Hersteller des veganen Likörs auf Sojabasis, der Unternehmer Ole Wittmann aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg, zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Es sei wirklich eine verbrauchernahe Entscheidung getroffen worden, so Wittmann. Ob der Streit mit einer möglichen Revision vor dem Bundesgerichtshof weitergeht, bleibt abzuwarten.