Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat kürzlich im Rahmen einer Verbandsklage zu Fragen der Putenhaltung entschieden. Nun meldet sich der Verband Deutscher Putenhalter (VDP) zu Wort und betont die aus seiner Sicht begrenzte Aussagekraft des Urteils. Zugleich fordert der VDP präzisere und sicherere Rahmenbedingungen.
VDP: Kläger hat wesentliche Ziele verfehlt
Das Gericht hatte entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb in Ilshofen im Landkreis Schwäbisch Hall nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar seien. Die Behörden dürfen weitergehende Anforderungen an Putenhalter stellen, damit die Tiere angemessen gehalten werden.
Der VDP hebt hervor: Der klagende Tierrechtsverein habe seine wesentlichen Ziele, wie etwa ein Haltungsverbot für den betroffenen Betrieb, nicht erreicht.
Die Entscheidung in letzter Instanz der obersten Bundesverwaltungsgerichtbarkeit beziehe sich auf einen konkreten Einzelfall. Für den betroffenen Betrieb sei ausdrücklich kein Verbot der Putenhaltung ausgesprochen worden. Nach Einschätzung des Verbands Deutscher Putenerzeuger macht das aktuelle Urteil allerdings deutlich, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für die Haltung von Mastputen hierzulande weiter präzisiert und abgesichert werden müssten.
VDP-Vorsitzende fordert rechtssichere Leitlinien
„Das Urteil unterstreicht den Bedarf an klaren, rechtssicheren und wissenschaftlich fundierten Leitlinien für die Putenhaltung“, so Bettina Gräfin von Spee, VDP-Vorsitzende. „Ziel muss es sein, Anforderungen des Tierschutzes mit einer dauerhaft wirtschaftlich tragfähigen Putenhaltung in Einklang zu bringen“, führte die Vorsitzende weiter aus. Von Spee betonte: „Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, die Folgen des Urteils sachlich und faktenbasiert zu bewerten. Um Tierschutz wirksam umzusetzen, sind einheitliche und rechtlich abgesicherte Rahmenbedingungen erforderlich. Es liegt auf der Hand, dass die Entscheidung des BVerwG nicht zu einem Wildwuchs unterschiedlicher Haltungsbedingungen durch die einzelnen Veterinärämter führen darf.“
Damit die Betriebe hierzulande ökonomisch nicht überfordert würden, was Produktionsverlagerungen ins Ausland begünstigen würde, seien EU-weite Standards für den VDP die Grundlage für eine verlässliche und zukunftsfähige Putenhaltung in Deutschland.