Tierseuche breitet sich aus Vogelgrippe greift auf immer mehr Betriebe über

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland rasant aus. Allen Schutzvorkehrungen zum Trotz erfasst die Vogelgrippe immer mehr Betriebe mit Nutzgeflügel. Mehrere Hunderttausend Hühner, Enten, Gänse und Puten wurden schon präventiv getötet.

Freitag, 31. Oktober 2025, 10:47 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland weiter aus. Betroffen sind mittlerweile neun Bundesländer. Bildquelle: Getty Images

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland weiter aus. Seit Anfang September registrierte das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald 45 Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen, wie das Institut mitteilte. Binnen eines Tages stieg die Zahl um sechs Fälle. Betroffen sind mittlerweile neun Bundesländer.

Niedersachsen mit den meisten Fällen

Eine Sprecherin des Instituts sprach von einer „weiterhin sehr dynamischen Entwicklung“ bei der Ausbreitung der Tierseuche. Weit mehr als 500.000 Nutztiere töteten die Behörden in den zurückliegenden beiden Monaten präventiv in den betroffenen Betrieben. Täglich melden die Behörden neue Fälle.

Die meisten Ausbrüche verzeichnet Niedersachsen mit 13 infizierten Geflügelhaltungen. Es folgen Brandenburg mit 7, Mecklenburg-Vorpommern mit 6, Schleswig-Holstein mit 5 und Thüringen mit 4 Fällen. In Nordrhein-Westfalen gab es laut dem Institut drei betroffene Betriebe, in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz jeweils einen. Vier zusätzliche Fälle wurden dem Institut im Laufe des Tages bekannt.

Virus tötet Tausende Kraniche

Das hochansteckende Virus H5N1 fordert auch unter Wildvögeln Opfer. Das Referenzlabor stellte bei 246 eingesandten Tierkadavern das Virus fest. Die Zahl der verendeten Tiere liegt nach Angaben des Instituts um ein Vielfaches höher. Vor allem unter Kranichen löste die Vogelgrippe ein Massensterben aus. Allein in Brandenburg starben mehrere Tausend Tiere.

Das Saarland und Hamburg ordneten als erste Bundesländer eine landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel an. Die Maßnahme soll verhindern, dass die Geflügelpest auf Zucht-, Mast- und Hausgeflügelbestände übergreift. In anderen Bundesländern gilt die Stallpflicht regional begrenzt.

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