Industriestandort Schwerin Nestlé scheitert mit Eilantrag gegen Chemiewerk-Bau

Der Lebensmittelkonzern Nestlé wollte den Bau eines Chemiewerks neben seiner Kaffeefabrik in Schwerin stoppen. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag jedoch zurück. In dem Werk will das Unternehmen Vink Chemicals demnächst Biozide für technische Produkte herstellen.

Dienstag, 23. September 2025, 09:31 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Beeinträchtigt ein Chemiewerk in der Nachbarschaft die Herstellung von Kaffee? Das sei jetzt gar nicht die Frage gewesen, sagt das Verwaltungsgericht Schwerin nach seiner Entscheidung. Bildquelle: Getty Images

Der Lebensmittelkonzern Nestlé ist mit einem Eilantrag gegen den vorzeitigen Baubeginn eines Chemiewerks in der Nachbarschaft einer seiner Fabriken gescheitert. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies den Antrag zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Im Mai bereits Richtfest gefeiert

Das Chemiewerk des Unternehmens Vink Chemicals entsteht im Schweriner Industriegebiet Göhrener Tannen. Nestlé befürchtet nach Angaben des Gerichtssprechers negative Folgen für seine dort ansässige Kaffeeproduktion. In dem Chemiewerk sollen Biozide hergestellt werden.

Die Kammer entschied: Der Lebensmittelkonzern wird durch die vorzeitige Errichtung des Werks nicht in seinen Rechten verletzt. Der Bau hatte bereits im Herbst 2023 begonnen. Im Mai 2025 feierte Vink Chemicals Richtfest. Nach eigenen Angaben will das Unternehmen in dem Werk Aktivsubstanzen zur Konservierung von technischen Produkten synthetisieren und deren Mischungen herstellen.

Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass laut Bundes-Immissionsschutzgesetz ein vorzeitiger Baubeginn zugelassen werden soll, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann, ein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse besteht und der Bauherr das Rückbaurisiko übernimmt. Diese Voraussetzungen seien erfüllt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin ist nicht rechtskräftig. Nestlé kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen. Der Lebensmittelkonzern hat zudem die Möglichkeit, sich in einem späteren Klageverfahren gegen eine Genehmigung für das Chemiewerk zu wehren. Das Gericht betonte, dass der vorzeitige Baubeginn nicht zu einer Vorfestlegung im weiteren Genehmigungsverfahren führe.

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