Die meisten großen Online-Shops in Deutschland sind nicht barrierefrei zugänglich. Nur knapp ein Drittel der 65 meistbesuchten Webshops lässt sich über die Tastatur bedienen, wie eine Studie von Google, der Förderorganisation „Aktion Mensch“ und der Stiftung Pfennigparade ergab. Ab dem 28. Juni drohen den Betreibern bei fehlender Barrierefreiheit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.
Die Tastaturbedienbarkeit ist für viele Menschen mit Sehbehinderung eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Der Anteil der barrierefreien Shops hat sich im Vergleich zum Vorjahr zwar von 20 auf 30,8 Prozent erhöht, wie die Studie zeigt. Die meisten getesteten Webseiten bieten aber weiterhin keinen sichtbaren Tastaturfokus, der Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen hilft, das aktuell ausgewählte Element zu erkennen.
Die neuen Pflichten basieren auf einer EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. In Deutschland wird diese durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ausgenommen sind nur kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro.
Die mangelnde Barrierefreiheit betrifft viele Menschen. In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter etwa 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung. „Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein“, sagte Christina Marx von der Aktion Mensch. Die Ergebnisse der Studie seien alarmierend. Zu viele Unternehmen nähmen mögliche Bußgelder in Kauf und schlössen damit potenzielle Kunden aus.
