Jeder dritte Drehspieß in Nordrhein-Westfalen wird fälschlicherweise als Döner verkauft. Dies ergab eine Sonderauswertung des Verbraucherschutzministeriums.
Nach Angaben des Ministeriums führten die Behörden seit Herbst 2024 insgesamt 1.250 Schwerpunktkontrollen in Imbiss- und Gastronomiebetrieben durch. In 428 Fällen beanstandeten die Kontrolleure, dass Verkäufer einen Drehspieß fälschlicherweise als Döner Kebab anboten.
Klare rechtliche Vorgaben für Döner
Die rechtlichen Vorgaben in Deutschland erlauben die Bezeichnung Döner nur für Produkte mit einer bestimmten Zusammensetzung. Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse definieren einen Döner als „dünne Fleischscheiben, auf Drehspieß aufgesteckt“. Der Hackfleischanteil darf dabei höchstens 60 Prozent betragen. Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen Verkäufer als Drehspieß anbieten.
Ministerin Gorißen fordert korrekte Produktbezeichnungen
Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU) betonte, wie wichtig korrekte Produktbezeichnungen seien: „Wenn ich einen Döner bestelle, möchte ich auch sicher sein können, dass ich einen Döner bekomme.“ Das Land setze sich dafür ein, dass Lebensmittel sowohl gesundheitlich unbedenklich als auch in der Bezeichnung korrekt seien, damit Verbrauchertäuschung verhindert werde.
Bei Feststellung eines falsch deklarierten Döners ordneten die lokalen Behörden unter anderem die Umbenennung an. Das Ministerium hatte im vergangenen Jahr die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, Daten zu den durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnissen zu melden, um diese Zahlen zu erheben.