Wirtschaft in Deutschland Unternehmensinsolvenzen steigen weiter an

Die Zahl der Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Januar 2025 um 14,1 Prozent gestiegen. Bei Unternehmen betrug das Plus 18,1 Prozent. Mit Ausnahme des Juni 2024 sind die Zuwachsraten seit Juni 2023 im Vorjahresvergleich zweistellig. 

Freitag, 14. Februar 2025, 10:25 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Insolvenzen als gewohntes Bild: Die Zahl bleibt bei Unternehmen auch im Langzeitvergleich auf hohem Niveau. Bildquelle: Getty Images

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland stieg im Januar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 14,1 Prozent. Darüber informierte das Statistische Bundesamt. Der Anstieg setzt damit einen längerfristigen Trend fort: Seit Juni 2023 liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich mit einer Ausnahme (Juni 2024) durchgehend im zweistelligen Bereich.

Gläubiger-Forderungen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro

Besonders deutlich nahmen die Unternehmensinsolvenzen zu. Im November 2024 meldeten die Amtsgerichte 1.787 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies entspricht einem Zuwachs von 18,1 Prozent gegenüber November 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus diesen Insolvenzen beliefen sich auf rund 2,8 Milliarden Euro – fast doppelt so viel wie im Vorjahresmonat, als die Forderungen bei rund 1,5 Milliarden Euro lagen.

Am stärksten betroffen war der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,0 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Es folgten das Baugewerbe mit 7,5 und das Gastgewerbe mit 6,9 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Insgesamt lag die Insolvenzhäufigkeit in Deutschland bei 5,2 Fällen je 10.000 Unternehmen.

Anstieg auch bei den Verbraucherinsolvenzen

Auch bei den Verbraucherinsolvenzen zeigte sich ein Anstieg, wenn auch weniger stark ausgeprägt. Im November 2024 meldeten Verbraucher 5.971 Insolvenzen, was einem Zuwachs von 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht.

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. „Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor“, erläutert die Behörde. Dies bedeutet, dass die aktuellen Zahlen die wirtschaftliche Situation mit einer gewissen Verzögerung abbilden.

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