Die obersten Richter hatten geurteilt, dass der Bund zur Linderung der Corona-Krise gedachtes Geld nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Der zweite Nachtragshaushalt ist somit verfassungswidrig. Somit ergibt sich aktuell eine Finanzierungslücke von 60 Milliarden Euro. Allerdings ist die Entscheidung der Bundesregierung für niedrigere Stromkosten im produzierenden Gewerbe trotz der aktuellen Wackeligkeit nicht komplett vom Tisch. Wie LP aus dem Regierungsumfeld erfahren hat, bemüht sich die Ampel-Koalition um eine Lösung. Von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gibt es die Aussage, dass alle bereits zugesagten Verpflichtungen eingehalten würden. Skeptischere Stimmen auch im Hinblick auf die Zukunft der Stromsteuer sind aus FDP-Kreisen zu hören.
Gegenüber LP hat das Deutsche Tiefkühl-Institut (dti) bekräftigt, dass die Entlastung der Unternehmen von den hohen Stromkosten auf jeden Fall kommen müsse. Geschäftsführerin Dr. Sabine Eichner warnte: „Sonst sägen wir an dem Ast, auf dem wir sitzen!“ Eichner weiter: „Wenn die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht verbessert wird, dann fehlen uns in der Zukunft die Finanzmittel, die für den Umbau unseer Energieversorgung und das Erreichen der Klimaziele notwendig sind.“