Das Verfahren gegen die drei Unternehmen ist an diesem Dienstag am Oberlandesgericht Düsseldorf eröffnet worden. Der Anlass der Auseinandersetzung liegt mehr als 15 Jahre zurück. Jetzt könnte es allerdings ganzs chnell gehen.
Der Vorsitzende Richter des 6. Kartellsenats, Ulrich Egger, stellte zumindest für zwei der Unternehmen – für Griesson de Beukelaer und CFP Brands – eine Teil-Einstellung und Verkürzung des Verfahrens in Aussicht. Gericht, Bundeskartellamt und die Beschuldigten hatten in den vergangenen Wochen demnach mehrere Verständigungsgespräche geführt. Neben einer abgespeckten Beweisaufnahme und der Berücksichtigung eines verkürzten Tatzeitraums könnte dies entsprechend reduzierte Bußgelder zur Folge haben.
Egger begründete dies unter anderem damit, dass die Ereignisse weit zurückreichten und mehrere Zeugen inzwischen gestorben seien. Die nächste Sitzung des Verfahrens soll am 28. November stattfinden. Das Urteil gegen Griesson de Beukelaer und CFP Brands könnte noch im selben Monat fallen. Eine Einigung mit Bahlsen gab es dem Richter zufolge bisher nicht. Das Verfahren gegen das Unternehmen könnte abgetrennt und als eigene Hauptverhandlung im Dezember fortgesetzt werden.
Ein Kronzeugenantrag der Mars GmbH hatte im Jahr 2008 Ermittlungen des Bundeskartellamtes ausgelöst. Führende deutsche Süßwarenhersteller sollen demnach zwischen 2003 und 2008 Informationen über Verhandlungen mit dem Lebensmittelhandel und teilweise geplante Preiserhöhungen ausgetauscht haben. Die Wettbewerbsbehörde sah darin einen Kartellrechtsverstoß und verhängte
2013 gegen Mitglieder eines Arbeitskreises der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie Bußgelder in Höhe von 19,6 Millionen Euro. Einige Unternehmen, darunter Haribo, Katjes, Kraft, Storck und Zentis, akzeptierten die Strafen.
Andere Beschuldigte – wie Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands sowie der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) – legten Einspruch ein. Der 4. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes gab dem Bundeskartellamt im Jahr 2017 jedoch nicht nur Recht, sondern erhöhte die Geldbußen sogar auf knapp 21 Millionen Euro. Die Begründung: Zwar habe es keine koordinierten Preisabsprachen gegeben, wohl aber einen regelmäßigen kartellrechtswidrigen Informationsaustausch über die Verhandlungen mit dem Lebensmittelhandel und teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen.
Drei Unternehmen legten daraufhin beim Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde gegen das Urteil ein. Wegen Verfahrensfehlern wurde das Urteil 2019 aufgehoben und der Fall zurück nach Düsseldorf verwiesen. Wesentliche Beweise und Aussagen von Zeugen seien nicht ausreichend gewürdigt worden, hieß es in der Begründung.