Erfrischungsgetränke Kartellamt eröffnet Verfahren gegen Coca-Cola

Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen die Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (CCEP DE) eingeleitet, so sein Präsident Andreas Mundt (Foto).

Dienstag, 14. November 2023, 10:03 Uhr
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Bundeskartellamt

Diese übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken dieses Unternehmens in Deutschland. Das Bundeskartellamt prüft nun, ob Coca-Cola auf einem möglichen Markt für Cola-Getränke bzw. für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke über eine marktbeherrschende Stellung oder eine relative Marktmacht verfügt. Dann unterläge Coca-Cola besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere durch die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte. Dem werden wir nun näher nachgehen."

Ferner wird das Amt prüfen, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprechen. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob Coca-Cola durch seine Rabattgestaltung Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in zulässiger oder in unzulässiger Weise dazu veranlasst, ihre gesamte Produktpalette (z. B. Fanta, Sprite, Mezzo Mix, Vio, Fuzetea, Powerade) auch außerhalb der Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Das Bundeskartellamt ermittelt dazu jetzt durch Auskunftsbeschlüsse bei Unternehmen der Getränkeindustrie und beim Lebensmitteleinzelhandel, sowie bei Coca-Cola selbst.

Andrea Weckwert, Vice President Legal CCEP DE, erklärt gegenüber der Lebensmittel Praxis: „Wir sind davon überzeugt, dass das bewährte Geschäftsmodell von Coca-Cola Europacific Partners in Deutschland mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform ist. Es beruht auf einem fairen Prinzip von Leistung und Gegenleistung.“

CCEP DE kooperiere vollumfänglich mit der Behörde und stellt die gewünschten Informationen zur Verfügung. Das Unternehmen will auch im Fortgang der Untersuchung des Bundeskartellamts unterstützen, sollten weitere Unterlagen benötigt werden.

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