Gesetzesänderung Neuer Emissionsgrenzwert für Ölmühlen erwartet

Laut Vorschlag des Bundesumweltministeriums (BMUV) und auf Beschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Juli sollen für deutsche Ölmühlen neue Emissionsgrenzwerte gelten. Der Verband der Ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) warnt vor einem neuen Grenzwert.

Mittwoch, 06. September 2023 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Im Bundesrat diskutieren die Agrar-, Ernährungs-, Wirtschafts- und Umweltminister am 11. und 14. September über die Novellierung der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Demzufolge sollen die Gesamtgrenzwerte halbiert und hierdurch weniger Lösungsmittel freigesetzt werden. Dieses Vorhaben werde die deutsche Ölmühlenindustrie laut eigenen Angaben umsetzen. Zugleich soll ein weiterer neuer Emissionsgrenzwert geltend gemacht werden, vor dem Ölindustrie allerdings warnt. Dieser existiere in keinem anderen EU-Mitgliedsland und führe der Industrie zufolge zu mehr Erdgasverbrauch, verursache zusätzliche CO2-Emissionen und bedrohe somit die Existenz der deutschen Ölmühlenindustrie.

„Deutschland schlittert zunehmend in die Rezession und das Bundesumweltministerium katapultiert heimische Speiseölhersteller ohne Not und mit wissenschaftlich nicht haltbaren Behauptungen ins Abseits“, meint OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld. Der Beschluss des Bundestages fuße auf den fehlerhaften Annahmen des BMUV, dass das zur Speiseölgewinnung eingesetzte Lösungsmittel n-Hexan krebserregend, erbgutverändernd und für die Bevölkerung gefährdend sei. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sei dies jedoch nicht der Fall, so die Ölmühlenindustrie. Richtig hingegen sei, dass bei der Unterschreitung des wissenschaftlich festgelegten Vorsorgewertes keine gesundheitlichen Gefahren drohen. „Die Dosis macht das Gift. Dieser Wert wird bei den Lösungsmittelemissionen aus Ölmühlen nachweislich sicher unterschritten”, sagt die OVID-Präsidentin.

Sollte der zusätzliche neue Grenzwert kommen, müsse die Industrie große Abluftströme verbrennen. Das führe laut den Herstellern zu höheren CO2-Emissionen, vermindere die Energieeffizienz der Anlagen und schade der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ölmühlen. „Unter dem Druck zunehmend unsicherer Märkte und in der Rückbesinnung auf heimische Wirtschaftskreisläufe müssen die Länder im Bundesrat den Bundestagsbeschluss dringend korrigieren”, mahnt Kleinschmit von Lengefeld.

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