Ziel ist es, die Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von frischem, gekühltem und tiefgefrorenem Fleisch dieser Tiere zu informieren. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung bestand bereits für unverpacktes Rindfleisch. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits den Weg frei gemacht für das Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung. Die Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast von Schweinen und soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche der Wertschöpfungskette wie Gastronomie und Verarbeitungsprodukte ausgeweitet werden.
Fleisch Herkunftskennzeichnung wird ausgeweitet
Künftig muss die Herkunft von unverpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden. Das Kabinett billigte jetzt einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne).
Bildquelle: Qualivo
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