Bei Werbeversprechen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ soll künftig der Wahrheitsgehalt detailliert nachgewiesen werden müssen. Komplett verboten werden sollen Behauptungen zur Umweltfreundlichkeit eines ganzen Produkts, die auf dieses Produkt nur zu einem Teil zutreffen. Für Nachhaltigkeitssiegel gilt: Zugelassen werden sollen sie nur noch, sofern sie auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite eingeführt wurden. Zudem wurde der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission korrigiert, der Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral“ auf der Basis des Kaufs von Emissionsgutschriften ohne Einschränkung weiter zugelassen hätte.
Bevor die neuen Regeln in Kraft gesetzt werden, stehen noch Absprachen mit den EU-Staaten über die letzten Details aus.