Pflicht wird dies ab einem Gehalt an Salmiak (Ammoniumchlorid) von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm. Konkret sollen Hinweise lauten: „Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz“ und bei noch höheren Gehalten zunächst „Extra stark, Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz“ sowie „Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen“.
Die Hinweise seien nötig, da Ammoniumchlorid nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung in höheren Dosen unter anderem zu Übersäuerung des Blutes führen könne, heißt es in der Verordnung des Ernährungsministeriums.
Für den Abbau von Vorräten darf noch nicht gekennzeichnete Ware weiter verkauft werden.