Lieferkettengesetz Bundestag gibt grünes Licht

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten in Lieferketten zugestimmt. Das Gesetz soll ab 2023 gelten, vorerst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Von 2024 sinkt diese Schwelle auf 1000. Inhaltlich gibt es Kritik an dem Gesetz.

Freitag, 11. Juni 2021 - Hersteller
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Stefanie Sabet, Geschäftsführerin und Leiterin des Brüsseler Büros der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), kommentiert: „In der jetzt vorliegenden, geänderten Fassung sind wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf Klarheit, Anwendbarkeit und Geltungsbereich enthalten.“ Insbesondere der Verzicht auf zivilrechtliche Haftung von Unternehmen sei positiv zu bewerten. „Denn diese Haftung wäre in der vorherigen Gesetzesfassung nicht umsetzbar gewesen und hätte den Fortbestand einiger Lieferketten gefährdet, ohne die Menschenrechtslage zu verbessern." Doch auch bei der neuen Fassung bleiben laut BVE Fragen, wie die nach dem Umgang mit mittelbaren Zulieferern, offen. Auch müssten die Verantwortlichkeiten in den Behörden wie dem federführenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geklärt sowie der Unterstützungsbedarf der betroffenen Unternehmen ermittelt werden. Der BVE hätte sich eine europäische Regelung gewünscht, „um einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und eine größere Durchsetzungskraft in den globalen Lieferketten zu erreichen. Daher fordern wir weiterhin eine einheitliche europäische Regelung", sagt Stefanie Sabet.

Das Forum Fairer Handel begrüßt den Beschluss des neuen Lieferkettengesetzes als „überfälligen und wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit in globalen Lieferketten“. Doch: „Da das Gesetz im langen Verhandlungsprozess stark abgeschwächt wurde, bleibt die Achtung hoher sozialer und ökologischer Standards entlang der gesamten Lieferkette auch weiterhin die Ausnahme und nicht die Regel“, kritisiert Matthias Fiedler, Geschäftsführer des Forum Fairer Handel. Es dürfe nicht bei diesem ersten Schritt bleiben, sondern es müssten weitere noch ambitioniertere folgen, fordert er.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Schritt grundsätzlich, jedoch bliebe das Gesetz im Hinblick auf Umweltschutz und den Geltungsbereich ungenügend. „Umweltbelange werden, bis auf wenige Ausnahmen, nur dann berücksichtigt, wenn sie im konkreten Zusammenhang mit einer Menschenrechtsverletzung stehen, wie beispielsweise einer Gesundheitsschädigung. Biodiversitätsverlust und Klimawandel, etwa durch Waldzerstörung, bleiben sogar komplett unberücksichtigt“, so die DUH.

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