EU-Gericht Keine Ausnahmen beim Dosenpfand

Das EU-Gericht hat eine Entscheidung derEU-Kommission zu Ausnahmen beim Dosenpfand in Geschäften an der Grenze zu Dänemark gekippt.

Mittwoch, 09. Juni 2021 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Laut diesem Urteil haben die Wettbewerbshüter der Behörde nicht ordnungsgemäß geprüft, ob die Sonderregelungen eine illegale staatliche Beihilfe darstellen. Sie müssen sich nun erneut mit dem Fall befassen oder können gegen das Urteil Einspruch einlegen. Die EU-Kommission hatte die Ausnahmeregelungen zum Dosenpfand nach einer Beschwerde des dänischen Berufsverbandes Dansk Erhverv untersucht und war zu dem Ergebnis gelangt, dass sie nicht gegen EU-Recht verstoßen. Gegen diesen Beschluss hatte dann wiederum Dansk Erhverv vor dem EU-Gericht geklagt. Der Interessensverband dänischer Unternehmen ist der Ansicht, dass die Befreiung von der Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe für eine Gruppe von Einzelhandelsunternehmen im Norden Deutschlands sei.

Grund für die Klage  von Dansk Erhverv ist, dass viele Menschen aus Dänemark für Getränkeeinkäufe über die Grenze nach Deutschland fahren, weil sie dort nach Ausfüllen einer Exportbescheinigung weder deutsches noch dänisches Dosenpfand bezahlen müssen. Eine geplante Regelung, die diese Möglichkeit eigentlich bereits 2018 beenden sollte, ist bis heute nicht umgesetzt.

Schleswig-holsteinische Behörden vertraten nach Gerichtsangaben hier die Auffassung, dass die Verpflichtung zur Erhebung des Pfands auf Geschäfte im Grenzgebiet nicht anwendbar sei, wenn die Getränke ausschließlich an in Dänemark ansässige Kunden verkauft würden - und wenn diese sich schriftlich verpflichteten, diese Getränke außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu konsumieren und deren Verpackungen zu entsorgen.

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