Das teilten verschiedene Landkreise am Freitag mit. "Ziel der nun vorgeschriebenen regelmäßigen Testungen ist es, eine Ausbreitung von Covid-19 so früh wie möglich zu erkennen und zu stoppen", heißt es etwa vom Landkreis Grafschaft Bentheim. Die Betriebe sind unter anderem verpflichtet, die Dokumentation über die Tests einen Monat lang vorzuhalten.
Hintergrund ist ein entsprechender Erlass des Sozialministeriums, der bis zum 30. Juni gilt, sagte eine Ministeriumssprecherin. Demzufolge begünstigt nach Ansicht des Ministeriums die Unterbringung in Sammelunterkünften die starke Ausbreitung der Infektion, weil dort die Hygiene- und Abstandsregeln nicht gut eingehalten werden können.
Der Sprecher der Spargel- und Beerenanbauer, Fred Eickhorst, bezeichnete die Maßnahmen als Aktionismus. "Die Betriebe haben ein eigenes Interesse daran, dass ihre Erntehelfer nicht krank werden", sagte er. Infektionen unter den Erntehelfern seien selten. Auf dem Hof im Kreis Diepholz seien Fehler gemacht worden, die aber abgestellt wurden. Daher könne er den Erlass nicht nachvollziehen. "Ich kann aber auch damit leben", sagte er.