Tierwohl Förderung für regionale Schlachtstätten wird ausgeweitet

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat mit den Bundesländern vereinbart, dass kleine und mittlere regionale Schlachtbetriebe stärker gefördert werden.

Freitag, 30. April 2021 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Tönnies

Ab sofort können die Länder entsprechende Programme anbieten, die vom Bund mit 60 Prozent co-finanziert werden. Ziel ist es, dezentrale Strukturen auszubauen, um die Transportstrecken für die Tiere zu verkürzen. Julia Klöckner: „Ich bin klar der Auffassung, dass wir eine Regionalisierung der Schlachtstruktur brauchen. Es muss wieder mehr dezentrale Betriebe geben. Das können wir zukünftig besser unterstützen – ein guter und wichtiger Schritt. Denn eine Entzerrung entspricht dem gesellschaftlichen Wunsch nach regionaler Erzeugung. Vor allem dient sie aber der Verbesserung des Tierwohls, wenn sich dadurch Transportwege deutlich verkürzen.“

Bislang erstreckte sich die Förderung nur auf kleine und Kleinstunternehmen. Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten können nun beispielsweise auch regionale Schlachtstätten gefördert werden, die im Verbund mit landwirtschaftlichen Erzeugern und Landmetzgern betrieben werden und zuvor wegen ihrer Größe nicht förderfähig waren.

Damit sichergestellt ist, dass die Förderung zielgerichtet erfolgt, können sie nur mittlere Schlachtbetriebe in Anspruch nehmen, die konkrete Auflagen einhalten: Unter anderem muss dargelegt werden, dass das Vorhaben vorrangig einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten dient und bestehende Schlachtungs- und Fleischverarbeitungsunternehmen nicht verdrängt oder signifikant geschwächt werden.

 

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