Der Entwurf des Insektenschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass Biotope wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland für Insekten als Lebensräume erhalten bleiben. Auch die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten soll künftig eingedämmt werden.
Die parallel vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachte Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regelt unter anderem den Einsatz des umstrittenen Herbizids Glyphosat. Die Anwendung soll zunächst stark eingeschränkt und bis Ende 2023 ganz verboten werden.
In Schutzgebieten sind ebenfalls Verbote für andere Pflanzenschutzmittel vorgesehen.
Über beide Vorhaben war im Vorfeld heftig diskutiert worden. Landwirte befürchten wirtschaftliche Einbußen durch einen restriktiveren Einsatz von Pestiziden, den vor allem die Verordnung zum Pflanzenschutz neu regelt.
Bundeskabinett Gesetzespaket zum Insektenschutz beschlossen
Sowohl die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (bekannt als Insektenschutzgesetz) als auch die Änderung der sogenannten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind vom Bundeskabinett beschlossen worden. Darüber informierten Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.
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