Fleischindustrie Werbung mit Billigpreisen verbieten?

Corona-Fälle in Schlachthöfen haben eine Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie entfacht. Aus der CSU kommt der Vorschlag, Werbung mit Dumpingpreisen zu stoppen. Der Handel hält davon wenig.

Freitag, 15. Mai 2020 - Hersteller
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Angesichts problematischer Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen fordert Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein einen Stopp von Billigpreis-Werbung für Fleisch. „Wir müssen das Übel an der Wurzel packen“, sagte der CSU-Politiker der dpa. Nicht zuletzt der Preisdruck beim Fleisch sei für prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit daraus resultierenden Gesundheits- und Hygienerisiken verantwortlich. „Deshalb muss der unanständige Dumpingwettbewerb durch Preiswerbung für Fleisch beendet werden.“ Aus dem Handel, aber auch von Verbraucherschützern kam Kritik. Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Sub-Unternehmern und Sammelunterkünften massiv in der Kritik. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben Konsequenzen angekündigt. In mehreren Schlachtbetrieben – etwa im westfälischen Coesfeld und im schleswig-holsteinischen Bad Bramstedt – waren Corona-Infektionen bei einer Vielzahl von Beschäftigten festgestellt worden.

Nüßlein sagte: „Preise für Schweinefleisch von beispielsweise 4,44 Euro pro Kilo halte ich für unethisch.“ Ein besonders wirksames Mittel dagegen wäre ein Werbeverbot über den Preis. Zu erreichen wäre dies am besten durch eine freiwillige Verpflichtung des Handels. Sollte das nicht möglich sein, müsste ein Verbot in Betracht gezogen werden. „Wenn stattdessen mit qualitativen Differenzierungsmerkmalen geworben wird, erhöht das in der Folge den Schutz der Verbraucher, verbessert die Situation der Beschäftigten und nützt dem Tierwohl.“ Der Lebensmittelhandel reagierte ablehnend. Preiswerbung für Fleisch und gehäuft auftretende Covid-19-Erkrankungen in Fleischbetrieben hätten nichts miteinander zu tun, teilte der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels auf dpa-Anfrage mit. Preiswerbung erfolgt „im Rahmen des Wettbewerbsrechts“ und beruhe auf einer durchkalkulierten Entscheidung. So könne „überschüssige Ware, die durch Marktverwerfungen die Lager füllt, Kosten verursacht und vernichtet zu werden droht“, vermarktet werden. Zudem seien viele Kunden auf günstige Preise angewiesen ist. Hygieneregeln müssten natürlich überall in der Lebensmittelkette eingehalten werden.

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