Auch die Gründung von Zusammenschlüssen entsprechender Hersteller wird finanziellstärker unterstützt als zuvor. Qualitätsprodukte sind nach einer entsprechenden EU-Verordnung neben ökologisch erzeugten Produkten zum Beispiel Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung und Qualitätsweine. Für deren Förderung stellt Sachsen seit 2014 jährlich rund drei Millionen Euro bereit. Die Finanzierung erfolgt aus dem Programm «Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes», das sich zu 60 Prozent aus Bundesmitteln und zu 40 Prozent aus Mitteln Sachsens speist.
Nach Angaben des Agrarministeriums wurden seit Anfang der 1990er Jahre 337 Vorhaben im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln mit 430 Millionen Euro unterstützt. Das führte zu Investitionen in Höhe von mehr als 1,3 Milliarden Euro.