"Das Portfolio der Ernährungsindustrie zeichnet sich durch eine herausragende Produkt- und Gebindevielfalt aus. Dies gilt auch für den Getränkebereich. Dem Verbraucher wird dadurch die Möglichkeit geboten, sich seinen Vorlieben und Konsumansprüchen entsprechend für das jeweils passende Produkt zu entscheiden", heißt es in einer Stellungnahme. Die geforderte Lenkungsangabe ziele auf eine unmittelbare Beeinflussung des Verbraucherverhaltens und damit auf eine Verbraucherbevormundung ab, der mit Entschiedenheit entgegenzutreten ist.
Darüber hinaus bestehe auch aus ökologischer Sicht keine Veranlassung für eine entsprechende Abgabe. "Die Einführung des Pflichtpfandes gewährleistet die weitestgehende Rückgabe der Einweggebinde und hat damit erfolgreich zur Problemlösung des sogenannten 'Litterings' - des achtlosen Wegwerfens dieser Gegenstände - beigetragen. Darüber hinaus sind die pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen in den vergangenen Jahren durch eine Erhöhung des Rezyklatanteils, eine Gewichtsreduzierung und eine Reduzierung der Transportentfernungen ökologisch kontinuierlich weiterentwickelt worden," erklärt BVE-Geschäftsführer Peter Feller. "Eine Lenkungsabgabe hätte vor diesem Hintergrund einen diskriminierenden Charakter, der sich nicht rechtfertigen lässt."
BVE Lehnt Lenkungsabgabe ab
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat die Forderung nach einer Lenkungsabgabe für Einweg-Getränkeverpackungen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), den ehemaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin und die Stiftung Initiative Mehrweg (SIM) entschieden zurückgewiesen.
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