Urteil Kein veganer „Käse“

Wo „Käse“ drauf steht, muss nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung auch Käse drin sein, hergestellt aus Milch tierischen Ursprungs. Die Siebte Zivilkammer des Landgerichts Trier untersagte einem auf vegetarische und vegane Kost spezialisierten Hersteller aus der Eifel, einige seiner Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ oder „Cheese“ zu vermarkten (Aktenzeichen 7 HK O 41/15, Urteil vom 24.3.2016).

Donnerstag, 07. April 2016, 10:57 Uhr
LEBENSMITTEL PRAXIS

Das Gericht beruft sich auf europäisches Recht (EU-VO 1308/2013). Demnach sei der Internetauftritt der Firma wettbewerbswidrig. Zwar werde in der Produktbeschreibung klargestellt, dass es sich nicht um Erzeugnisse tierischen Ursprungs handele. Doch dies reiche nicht aus.

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