Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei Gerichtsverfahren gegen Lebensmittelhändler gewonnen. Das Landgericht Verden verurteilte Aldi Nord und das Landgericht Würzburg einen Edeka Verbrauchermarkt dazu, Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen, teilte die Umweltorganisation mit. Aldi Nord wollte sich gegenüber der Lebensmittel Praxis nicht zu dem konkreten Fall äußern. Edeka ließ eine Anfrage zunächst unbeantwortet.
Die Händler hatten den Angaben der DUH zufolge bei Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektroschrott verweigert. Die Umweltorganisation klagte daraufhin. Die Rücknahmepflicht besteht laut Deutscher Umwelthilfe seit mehr als drei Jahren.
Die Sammelquote für ausgediente Elektrogeräte liegt in Deutschland bei 29,5 Prozent, wie die Deutsche Umwelthilfe mitteilte. Gesetzlich vorgeschrieben seien 65 Prozent. „Supermärkte verdienen mit dem Verkauf von Elektrogeräten viel Geld, weshalb sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen sollten“, zitierte die Organisation ihre Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die Deutsche Umwelthilfe forderte die Händler auf, die Kunden besser über die Rücknahmemöglichkeiten zu informieren. Die Geschäfte sollten brandschutzsichere Sammelbehälter aufstellen. Die Organisation kündigte weitere Testbesuche und rechtliche Schritte gegen Verstöße an.
