Umweltschutz Gerichte verpflichten Händler zur Rücknahme von Elektroschrott

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor Gericht Erfolge gegen Aldi Nord und einen Edeka-Markt erzielt. Die Händler müssen künftig Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen. Die Sammelquote für Elektroschrott liegt in Deutschland bei nur 29,5 Prozent statt der vorgeschriebenen 65 Prozent.

Dienstag, 21. Oktober 2025, 13:44 Uhr
Manuel Glasfort
Supermärkte müssen Elektrokleingeräte zurücknehmen, entschieden nun Gerichte in zwei Fällen. Bildquelle: Getty Images

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei Gerichtsverfahren gegen Lebensmittelhändler gewonnen. Das Landgericht Verden verurteilte Aldi Nord und das Landgericht Würzburg einen Edeka Verbrauchermarkt dazu, Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen, teilte die Umweltorganisation mit. Aldi Nord wollte sich gegenüber der Lebensmittel Praxis nicht zu dem konkreten Fall äußern. Edeka ließ eine Anfrage zunächst unbeantwortet.

Die Händler hatten den Angaben der DUH zufolge bei Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektroschrott verweigert. Die Umweltorganisation klagte daraufhin. Die Rücknahmepflicht besteht laut Deutscher Umwelthilfe seit mehr als drei Jahren.

Die Sammelquote für ausgediente Elektrogeräte liegt in Deutschland bei 29,5 Prozent, wie die Deutsche Umwelthilfe mitteilte. Gesetzlich vorgeschrieben seien 65 Prozent. „Supermärkte verdienen mit dem Verkauf von Elektrogeräten viel Geld, weshalb sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen sollten“, zitierte die Organisation ihre Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Die Deutsche Umwelthilfe forderte die Händler auf, die Kunden besser über die Rücknahmemöglichkeiten zu informieren. Die Geschäfte sollten brandschutzsichere Sammelbehälter aufstellen. Die Organisation kündigte weitere Testbesuche und rechtliche Schritte gegen Verstöße an.

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