Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Revision zum Bundesgerichtshof gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Lidl-Plus-App eingelegt. Dies teilte ein Sprecher des Verbands mit.
Stuttgarter Richer gaben Lidl recht
Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage gegen die App des Discounters eingereicht. Sie kritisieren, dass Lidl die Nutzung der App als kostenlos bezeichnet, obwohl Verbraucher mit ihren Daten „bezahlen“. Nach Ansicht der Verbraucherschützer müsste Lidl zudem einen Gesamtpreis angeben.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage Ende September als unbegründet abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das deutsche Gesetz und europäische Normen einen Preis als zu zahlenden Geldbetrag verstehen und nicht als sonstige Gegenleistung. Die Bezeichnung der App als kostenlos in den Teilnahmebedingungen sei deshalb nicht irreführend.
Verbraucherzentrale strebt Grundsatzurteil an
Die Verbraucherschützer wollen die Frage zum Bezahlen mit Daten nun höchstrichterlich klären lassen. Es handelt sich nach Angaben des Verbands um ein Pilotverfahren. Die Richter in Stuttgart hatten die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zugelassen.
Mehr als 100 Millionen Kunden nutzen nach früheren Angaben von Lidl weltweit die App, um Rabatte, Coupons und Aktionen zu erhalten. Zu dem laufenden Gerichtsverfahren äußerte sich der Discounter zuletzt nicht.
