Die Drogeriemarktkette dm hat nach einer Beschwerde ihre Verträge mit Lebensmittel-Lieferanten angepasst und damit die Einstellung eines BLE-Prüfverfahrens wegen möglicherweise unlauterer Handelspraktiken bewirkt. Die neuen Vereinbarungen will dm im vierten Quartal 2025 bei allen geschützten Lieferanten umsetzen.
BLE: dm zeigte sich kooperativ
Die BLE hatte die dm-Geschäftspraktiken nach der Beschwerde eines Lieferanten geprüft Dem Lieferanten zufolge konnte dm nicht verkaufte Waren jederzeit zurückschicken oder mit Preisabschlägen verkaufen. Zudem durfte der Händler Produkte einseitig auslisten, wie die BLE mitteilte.
Die Drogeriemarktkette zeigte sich nach Angaben der Behörde kooperativ und beendete die beanstandeten Praktiken unverzüglich. Die neuen Vertragsvereinbarungen sehen vor, dass Retouren nur noch bei Produkten möglich sind, die mindestens zwölf Monate haltbar sind. Außerdem garantiert dm den Lieferanten künftig eine Mindestlistungsdauer für ihre Produkte.
Bund setzt europarechtliche Vorgaben um
Die BLE prüfte den Fall auf Grundlage des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG). Mit diesem Gesetz setzte der Bund europarechtliche Vorgaben geben unfaire Handelspraktiken (UTP) um. Das Gesetz sieht vor, dass Händler das Absatzrisiko für bestellte Waren tragen müssen. Retouren ohne Kaufpreiszahlung sind demnach verboten.
Auch kurzfristige Stornierungen bei verderblichen Waren und die Beteiligung von Lieferanten an Qualitätsminderungen nach dem Gefahrübergang sind untersagt.
