Das OVG Greifswald hat die in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Regeln für die Sonntagsöffnung in touristischen Orten für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des Gerichts entsprechen die zeitlichen Vorgaben, die Auswahl der Orte sowie des von den Ausnahmen erlaubten Warenangebots nicht dem von der Verfassung vorgegeben Regel-Ausnahme-Verhältnis. In Mecklenburg-Vorpommern geht es um 84 Gemeinden.
Entscheidung hat bislang keine Rechtskraft
Die Verordnung sehe zu viele Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz vor, sagte der Vorsitzende Richter Martin Redeker.
Verhandelt wurde ein Normenkontrollantrag, mit dem die Gewerkschaft Verdi die maßgebliche Verordnung angegriffen hatte. Die Entscheidung hat bislang keine Rechtskraft. Die Landesregierung könnte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einlegen, dass das OVG keine Revision zugelassen hat.
Das Gerichtsurteil könnte auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben, wo Verdi die Bäderregelung bislang nur als Versuch akzeptiert hatte. Dort sollen 95 Städte und Gemeinden die Ladenöffnungszeiten nutzen können.
