Preisauszeichnung im LEH Verbraucherschützer fordern Kilopreise für Obst und Gemüse

Die Verbraucherzentralen kritisieren den Verkauf von Obst und Gemüse nach Stückpreis. Ein Kilopreis ermögliche den Kunden einen besseren Preisvergleich, heißt es. Doch der Branchenverband BVLH widerspricht.

Montag, 28. Juli 2025, 08:56 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
In den Ladenauslagen mit Bananen, Blumenkohl und Blaubeeren gibt es zwei Arten von Preisangaben: pro Stück und nach Gewicht. Muss das so sein? Bildquelle: Getty Images

Der Verkauf von Obst und Gemüse nach Stückpreis stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik. „Ein Preis pro Kilogramm ist deutlich fairer“, meint Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen.

Zurzeit zwei Varianten beim Kauf im LEH

Beim Einkauf im Lebensmitteleinzelhandel finden Kunden derzeit beide Varianten: Während etwa Avocados für 2,49 Euro pro Stück und Kiwis für 69 Cent pro Stück angeboten werden, kosten Äpfel 3,49 Euro pro Kilogramm. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Der Verkauf nach Gewicht ermögliche den Verbrauchern einen besseren Preisvergleich, erläutert Wetzel. Nur mit einem Kilopreis lasse sich nachvollziehen, wie viel der Kunde für sein Geld bekomme.

Der Verkauf nach Gewicht könnte nach Einschätzung der Verbraucherschützer auch zu weniger Lebensmittelverschwendung beitragen. Kleinere Exemplare ließen sich bei einem Stückpreis oft schlechter vermarkten und würden im schlimmsten Fall nicht gekauft, so die Verbraucherzentrale. 

Branchenverband verteidigt beide Preismodelle

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) sieht dagegen weder beim Stückpreis noch beim Verkauf nach Gewicht Probleme. Die Kunden prüften in beiden Fällen genau, welches Produkt sie erwerben wollen, erläutert der Verband. Generell werde das meiste Obst und Gemüse nach Gewicht verkauft. Stückpreise gebe es vor allem bei günstigeren Produkten wie Salat, Gurken oder Blumenkohl.

Gesetzliche Vorgaben für die Art der Preisauszeichnung existieren nicht. Als Orientierung dient lediglich die allgemeine Verkehrsauffassung, wie der Handel und die Verbraucherzentralen bestätigen. Das Wiegen erfolgt nach Branchenangaben mittlerweile meist an den Kassen oder an Selbstbedienungs-Zahlterminals.

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