Der Lebensmittelhandel in Deutschland engagiert sich intensiv für Suchtprävention und Jugendschutz. Das hat der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels in einem Statement für die LP hervor gehoben. Anlass ist eine Initiative des Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck. Der schlägt vor, dass der Alkoholverkauf im Einzelhandel eingeschränkt wird. Alkohol könnte aus den so genannten Quengelgassen an Supermarktkassen entfernt und der Alkoholverkauf an Tankstellen reglementiert werden.
Verschiedene Strategien im Einsatz
Für die Branche stehen laut Verband Maßnahmen zur Einhaltung der altersbezogenen Verkaufsverbote für Alkohol und Tabak im Fokus. Die Händler setzen demzufolge verschiedene Strategien ein, damit der Verkauf von Alkohol an Minderjährige verhindert wird. Dazu zählen laut Statement konsequente Alterskontrollen, vorprogrammierte Kassenwarnsysteme und der Aushang des Jugendschutzgesetzes. Zudem wirbt der Handel mit der Kampagne „Man sieht Ihnen das Alter nicht an!“ für das Thema.
Zugang zu Spirituosen oft physisch beschränkt
Viele Händler beschränken den Zugang zu Spirituosen physisch, etwa durch verschlossene Schränke oder Sicherungen. „Alkoholhaltige Produkte werden erst auf besonderen Wunsch herausgegeben oder gesondert an der Kasse entsichert“, betont der BVLH. Dies ermöglicht den Mitarbeitern, direkt mit den Kunden zu interagieren und beugt gleichzeitig Diebstählen vor.
Verband zum Dialog bereit
Der Verband begründet die Platzierung kleiner alkoholhaltiger Artikel im Kassenbereich mit dem erhöhten Diebstahlrisiko dieser leicht verstaubaren Produkte. „Die Kassenzone befindet sich im Sichtfeld des Kassenpersonals“, so die Erklärung des BVLH für diese Praxis.
Der Verband unterstreicht: Alkoholsucht sei ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das umfassend angegangen werden müsse. Einzelne Verbote ohne wirksame Präventionsmaßnahmen und Bildungsprogramme führten laut Verband tendenziell nur dazu, dass Konsumenten auf andere Beschaffungswege auswichen.
Der BVLH ist nach eigenen Angaben gerne bereit, jederzeit an einem konstruktiven Dialog zur gesellschaftlichen Aufgabe der Suchtprävention teilzunehmen.
